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Benützungsregelung für die Verwendung des Schulnetzes der HTL-Mödling

Einleitung

Das Schulnetz ist die Infrastruktur für die Datenkommunikation an der Höheren Technischen Bundes- Lehr- und Versuchsanstalt Mödling in Österreich.

Definitionen

Folgende Definitionen werden in dieser Benützungsregelung verwendet:

1. Bestimmungsgemäße Verwendung

1.1 Wenn die Verwendung im Einklang mit den Aufgaben der HTL-Mödling steht, dann sind jene Aktivitäten, die für die Verwendung notwendig sind, zulässig.

1.2 Die Direktion entscheidet im Anlassfall, ob eine konkrete Verwendung im Einklang mit den Aufgaben der HTL-Mödling steht.

1.3 Die Verwendung durch eine profitorientierte Organisation ist nur im Rahmen einer von der Direktion genehmigten Kooperation mit der HTL-Mödling oder im Rahmen von Wartungsaktivitäten für die HTL-Mödling zulässig.

2. Unzulässige Verwendung

2.1 Eine Verwendung für kommerzielle Zwecke von profitorientierten Organisationen ist unzulässig.

2.2 Eine unmäßige Verwendung für private Zwecke oder persönliche Geschäfte ist unzulässig.

2.3 Eine Verwendung ist unzulässig, wenn sie andere Benutzer oder Dienstleistungs-Anbieter behindert oder wenn sie das gute Funktionieren der Dienste des Schulnetzes oder seiner Partner-Netzwerke stört.

2.4 Eine Verwendung mit dem Ziel von illegalen Handlungen sowie der Versuch den unberechtigten Zugang zu Systemen, Software, Diensten oder Informationen zu erlangen, ist unzulässig.

2.5 Das Schulnetz und seine Dienste dürfen nicht für den Transit für Drittnetze verwendet werden, außer es wurde eine schriftliche Genehmigung von der Direktion erteilt.

2.6 Jede Nachrichtenübermittlung, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder welche gegen Gesetze verstößt (FG 1993, §16(2) 1), ist unzulässig.

2.7 Eine Verwendung, die eine grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Benützer bewirkt (FG 1993, §16(2) 2), ist unzulässig.

2.8 Kommerzielle Werbung ist unzulässig. Die Diskussion über die Vor- und Nachteile eines Produktes durch Benutzer ist jedoch zulässig. Kommerzielle Anbieter dürfen zu Fragen ihres Produktes Stellung nehmen, solange dies nicht in Form von Werbung geschieht.

Die hier angeführten Fälle verstehen sich als Beispiele für eine unzulässige Verwendung.

3. Verpflichtungen des Benutzers

3.1 Wenn ein Benutzer einen Dienst des Schulnetzes in Anspruch nimmt, um Zugang zu anderen Netzwerken oder Diensten zu erlangen, dann muss der Benutzer auch die Regelungen für dieses andere Netzwerk und eventueller Netzwerke dazwischen einhalten.

3.2 Ein Benutzer kann für alle Schäden am Schulnetz, seinen Diensten oder Diensten von Dritten verantwortlich und haftbar gemacht werden, wenn sie durch seine Verwendung entstehen. Weiters kann ein Benutzer oder eine Gruppe von Benutzern vom Zugang zum Schulnetz ausgeschlossen werden, wenn eine unzulässige Verwendung entdeckt wird.

3.3 Der Benutzer bemüht sich um eine effiziente Verwendung, um eine Überlastung des Schulnetzes und seiner Dienste zu minimieren oder wenn möglich zu verhindern.

3.4 Der Benutzer nimmt keine Manipulationen am Schulnetz und dessen Einrichtungen vor.

3.5 Wartungs- und Installationsarbeiten an Hard- und Software im Verantwortungsbereich eines Teilnehmers, die den Netzverkehr beeinträchtigen können, sind nur nach Rücksprache mit der Netzwerkadministration zugelassen.

3.6 Der Benutzer trägt die volle Verantwortung für die Verwendung seiner Zugangsberechtigung zum Schulnetz. Er hat grundsätzlich Passwörter geheim zu halten und fallweise abzuändern.

3.7 Die Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß § 3 Ziffer 1 des Datenschutzgesetzes ist unzulässig.

3.8 Das widerrechtliche Kopieren von im Schulnetz vorhandenen Programmen und anderen urheberrechtlich geschützten Werken ist untersagt. Werden Kopien widerrechtlich angefertigt, haftet der Benutzer für eventuell vom Lizenzgeber an die HTL-Mödling gestellte Ansprüche.


Kontakt zur Netzplanungsgruppe der HTL-Mödling

Ansprechpartner in Netzfragen:

Im Störungsfall:


Aktualisiert: 2006-04-21