Bibliotheksordnung mit Entlehnfristen

Für alle BibliotheksbenutzerInnen gilt die Bibliotheksordnung.

1) Definition der Schulbibliothek
Die Zentrale Schulbibliothek der HTBLuVA Mödling ist eine Freihandbibliothek (alle Bücher können in den Bibliotheksräumen benützt werden) und Entlehnbibliothek.

2) Entlehnmodus
Jeder Schulangehörige kann sich kostenlos und mit Entlehnausweis bis zu fünf Bücher ausborgen. Die Entlehndauer beträgt vier Wochen bei Büchern und kann um ein weiteres Monat verlängert werden. Elektronische Medien können gegen einen Einsatz von 5 Euro eine Woche entlehnt werden.
Lexika und Nachschlagewerke dürfen grundsätzlich nicht entlehnt werden.

3) Entlehnmodus bei Klassenlektüre
Jede Lehrkraft hat die Möglichkeit auf ihrem Entlehnausweis, Klassenlektüre für die Dauer von vier Wochen zu entlehnen. Sie ist für die vollständige Rückgabe der Klassenlektüre verantwortlich. Einmalige Verlängerung ist möglich, falls keine Vorbestellung vorliegt. Um die Wartezeiten für andere Klassen zu verkürzen, ersuchen wir alle Kolleginnen und Kollegen dringend, die Rückgabefrist einzuhalten. Es wird empfohlen eine Klassenliste mit Schülernamen und entsprechender Barcodenummer zu führen, um einzelne SchülerInnen im Falle des Verlusts eines Buches zur Verantwortung zu ziehen.

4) Mahngebühr
Wird die Vierwochenfrist bei Büchern überschritten, wird eine Mahngebühr in der Höhe von 10 Cent pro Buch und Schultag eingehoben. Derselbe Betrag wird bei elektronischen Medien ab der zweiten Woche fällig.

5) Haftung
Bei Beschädigung oder Verlust von benützten Bücher u. a. haftet der Benützer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter für den Ersatz des Zeitwertes, auf Verlangen des Bibliothekars auch für die Beschaffung des Buches.
Als Beschädigung an Büchern gelten auch Eintragungen und Unterstreichungen.
Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

6) Vervielfältigung
Vervielfältigungen aus Büchern u. a. sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gestattet, jedoch haftet der Benützer für alle Folgen, die sich aus Übertretungen derselben ergeben. Zwecks Kopierens darf der Bibliotheksraum gegen Vorlage des Schülerausweises mit dem Buch kurz verlassen werden.

7) Verhalten
Bibliotheksbenützer haben sich so zu verhalten, dass die Arbeit der anderen nicht gestört wird. Das Mitnehmen von Speisen, Getränken sowie von Taschen und Mänteln ist nicht gestattet.

8) Klassenlektürenliste
Die Liste der vorhandenen Klassenlektüre wird auf der Hompage laufend aktualisiert und liegt auch zur Einsichtnahme in der Bibliothek auf.

9) Erreichbarkeit der Bibliothekarinnen
Außerhalb der Öffnungszeiten sind Mag. Mulalic im Konferenzzimmer Elektronik (D-Gebäude, 1. Stock, Kl. 653) und Mag. Szumosvki sowie Mag. Zajic im Konferenzzimmer Maschinenbau (Hauptgebäude 2. Stock, Klappe 303) erreichbar.