Für alle BibliotheksbenutzerInnen gilt die
Bibliotheksordnung.
1) Definition der Schulbibliothek
Die Zentrale Schulbibliothek der HTBLuVA Mödling ist eine Freihandbibliothek
(alle Bücher können in den Bibliotheksräumen benützt werden)
und Entlehnbibliothek.
2) Entlehnmodus
Jeder Schulangehörige kann sich kostenlos und mit Entlehnausweis bis zu
fünf Bücher ausborgen. Die Entlehndauer beträgt vier Wochen
bei Büchern und kann um ein weiteres Monat verlängert werden. Elektronische
Medien können gegen einen Einsatz von 5 Euro eine Woche entlehnt werden.
Lexika und Nachschlagewerke dürfen grundsätzlich nicht entlehnt werden.
3) Entlehnmodus bei Klassenlektüre
Jede Lehrkraft hat die Möglichkeit auf ihrem Entlehnausweis, Klassenlektüre für die Dauer
von vier Wochen zu entlehnen. Sie ist für die vollständige Rückgabe der
Klassenlektüre verantwortlich. Einmalige Verlängerung ist möglich,
falls keine Vorbestellung vorliegt. Um die Wartezeiten für andere Klassen
zu verkürzen, ersuchen wir alle Kolleginnen und Kollegen dringend, die
Rückgabefrist einzuhalten. Es wird empfohlen eine Klassenliste mit
Schülernamen und entsprechender Barcodenummer zu führen, um einzelne
SchülerInnen im Falle des Verlusts eines Buches zur Verantwortung zu ziehen.
4) Mahngebühr
Wird die Vierwochenfrist bei Büchern überschritten, wird eine Mahngebühr
in der Höhe von 10 Cent pro Buch und Schultag eingehoben. Derselbe Betrag
wird bei elektronischen Medien ab der zweiten Woche fällig.
5) Haftung
Bei Beschädigung oder Verlust von benützten Bücher u. a. haftet der
Benützer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter für den Ersatz des Zeitwertes,
auf Verlangen des Bibliothekars auch für die Beschaffung des Buches.
Als Beschädigung an Büchern gelten auch Eintragungen und Unterstreichungen.
Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
6) Vervielfältigung
Vervielfältigungen aus Büchern u. a. sind nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen gestattet, jedoch haftet der Benützer für alle Folgen,
die sich aus Übertretungen derselben ergeben. Zwecks Kopierens darf der
Bibliotheksraum gegen Vorlage des Schülerausweises mit dem Buch kurz verlassen
werden.
7) Verhalten
Bibliotheksbenützer haben sich so zu verhalten, dass die Arbeit der anderen
nicht gestört wird. Das Mitnehmen von Speisen, Getränken sowie von
Taschen und Mänteln ist nicht gestattet.
8) Klassenlektürenliste
Die Liste der vorhandenen
Klassenlektüre wird auf der Hompage laufend aktualisiert und
liegt auch zur Einsichtnahme in der Bibliothek auf.
9) Erreichbarkeit der Bibliothekarinnen
Außerhalb der Öffnungszeiten sind Mag. Mulalic im Konferenzzimmer
Elektronik (D-Gebäude, 1. Stock, Kl. 653) und Mag. Szumosvki sowie Mag. Zajic im Konferenzzimmer Maschinenbau (Hauptgebäude
2. Stock, Klappe 303) erreichbar.